Gratbildung
Bei thermischen Schneidverfahren wie dem Laser- oder Plasmaschneiden kann es material- und blechdickenabhängig zu Gratbildung an den Schnittkanten kommen. Diese Grate sind verfahrensbedingt und stellen keinen Qualitätsmangel dar, können jedoch je nach Einsatzzweck des Bauteils eine zusätzliche Nachbearbeitung erforderlich machen.
Wenn gratfreie Bauteile benötigt werden, bieten wir die gezielte Kantenverrundung als optionale Weiterverarbeitung an. Diese kann bequem im blechboard ausgewählt oder alternativ direkt bei der Bestellung angegeben werden.
Hinweis: Durch den Verrundungsprozess kann sich die Oberflächenbeschaffenheit des Bauteils verändern. Dies ist prozessbedingt und insbesondere bei Sicht- oder beschichtungsrelevanten Bauteilen zu berücksichtigen.
Technische Richtlinien für die Kantenverrundung
Für das Kantenverrunden gelten bei uns folgende technische Rahmenbedingungen:
Minimale Materialstärke: 1 mm
Maximale Bauteillänge oder -breite: 1500 mm
Maximales Gewicht pro Teil: 60 kg
Minimale Bauteilfläche: 0,0025 m² (entspricht 50 × 50 mm)
Diese Parameter stellen sicher, dass Bauteile prozesssicher bearbeitet werden können und eine gleichmäßige Verrundung der Schnittkanten erreicht wird.
Qualität und Prozesssicherheit in der Blechbearbeitung
Die Einhaltung dieser Fertigungsrichtlinien ermöglicht eine konstante Qualität über alle Fertigungslose hinweg. Besonders bei technischen Bauteilen, Sichtteilen oder Komponenten mit hohen Sicherheitsanforderungen ist eine definierte Kantenbearbeitung unerlässlich.
Wenn Sie Fragen zur Gratbildung, zur optimalen Kantenverrundung oder zur fertigungsgerechten Gestaltung Ihrer Bauteile haben, unterstützen wir Sie gerne bereits in der Konstruktionsphase.