AGB

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1. BlechCon GmbH & Co. KG richtet sein Angebot und die damit
im Zusammenhang stehenden Leistungen ausschließlich an
Unternehmer im Sinne §14 BGB.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende,
abweichende oder ergänzende Geschäfts- und/oder
Einkaufsbedingungen des Kunden werden widersprochen und
können im Einzelfall nur mittels ausdrücklicher und schriftlicher
Zustimmung unsererseits akzeptiert werden. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jeden Fall selbst dann, wenn
BlechCon GmbH & Co. KG in Kenntnis allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen von Waren und
Erbringung von Leistungen vorbehaltlos ausführt oder die
Zahlungen entgegennimmt.
1.3. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit
demselben Kunden, ohne dass im Einzelfall wiederholt auf
diese hingewiesen werden muss.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit
demselben Kunden, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf
diese hingewiesen werden muss.


2. Vertragsabschluss / Vertragsgegenstand

2.1. BlechCon GmbH & Co. KG prüft die technische Umsetzbarkeit
der angefragten Teile anhand der zur Verfügung gestellten
Daten. Prüfungen der Daten auf entsprechende Plausibilität
und/oder Anpassungen der Originaldaten – auch auf
Kundenwunsch hin – können nicht vorgenommen werden da
BlechCon GmbH & Co. KG keine Gewähr für die Richtigkeit der
Daten übernehmen kann.
2.2. Der Kunde versichert, dass zur Verfügung gestellte Zeichnungen
generell frei von Ansprüchen Dritter sind. BlechCon GmbH &
Co. KG schließt jegliche Haftung oder Verpflichtung aus
etwaigen Ansprüche Dritter aus.
2.3. BlechCon GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, anfragende
Kunden, welche sich über das BlechBoard registrieren zu
prüfen und ggfs. eine Validierung abzulehnen. Gleiches gilt bei
entsprechender Anfrage via Telefon, Email, Fax oder Brief.
2.4. Bestellungen im BlechBoard können erst nach erfolgreicher
Validierung abgegeben werden, gleiches gilt für Anfragen.
2.5. Angebote der BlechCon GmbH & Co. KG sind freibleibend und
unverbindlich.
2.6. Alle Bestellungen, welche bei uns eingehen, werden mit
einer entsprechenden Auftragsbestätigung quittiert.
Die reine Bestellabgabe seitens des Kunden stellt in
diesem Fall keine Annahme durch BlechCon GmbH & Co. KG dar.
2.7. Das Zustandekommen des Vertrages setzt eine
ordnungsgemäße Verfügbarkeit des ausgewählten Vormaterials
voraus. Im Falle von nicht vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit
oder nur teilweiser Verfügbarkeit des Vormaterials wird der
Kunden unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
2.8. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen
und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse
vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform
Solingen Kirschner GmbH & Co. KG, Kuller Str. 58 in 42651 Solingen, zusammen, von
der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck
übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die
Creditreform.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform
erhalten Sie unter www.creditreform-solingen.de/EU-DSGVO.
2.9. BlechCon GmbH & Co. KG ist berechtigt, den gesamten Auftrag
inkl. der dazugehörigen Zeichnungen ohne vorherige
Zustimmung an Dritte zu übertragen. Abgeschlossene
Verschwiegenheits- und Nutzungsvereinbarungen mit Dritten
sichern den ordnungsgemäßen Umgang mit den übertragenen
Aufträgen.


3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1. Es gelten die vereinbarten Preise, welche sich als Netto-Preis in
EUR verstehen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Diese bezieht sich auf den gesetzliche Umsatzsteuersatz am Tag der Lieferung.
3.2. Die Lieferung von Aufträgen erfolgt wahlweise gegen Vorkasse
oder auf Zahlungsziel. BlechCon GmbH & Co. KG behält sich das
Recht vor, die Bonität seiner Kunden vorab entsprechend zu
prüfen und ggfs. eine Anpassung der Zahlungskonditionen
vorzunehmen. Sofern keine weitere Vereinbarung getroffen
wurde, werden Neukunden während der ersten 3 Aufträge der
Geschäftsbeziehung ausschließlich gegen Vorkasse beliefert.
3.3. BlechCon GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, etwaige
Preisanpassungen nach getätigter Bestellung und vor
zugehöriger Auslieferung vorzunehmen, sofern diese sich aus
nachweisbaren Kostenerhöhungen für Roh-, Hilfs-, und
Betriebsstoffen ergeben oder nicht vorhersehbare
Kostenerhöhungen im Bereich Transport und Verpackung
eingetreten sind. Die Nachweispflicht der Kostenerhöhung trägt
die BlechCon GmbH & Co. KG.
3.4. Das Recht auf Aufrechnung ist dem Kunden lediglich bei
rechtskräftig festgestellten und durch BlechCon GmbH & Co. KG
anerkannten Forderungen gestattet. Der Kunde ist zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ausschließlich insoweit
befugt, dass sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
3.5. BlechCon GmbH & Co. KG ist berechtigt, Aufrechnungen auch
trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden erst gegen
ältere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu setzen. Dies
betrifft auch in diesem Zusammenhang entstandene Kosten wie
Mahngebühren und Zinsen, welche durch BlechCon GmbH &
Co. KG zuerst herangezogen werden können.
3.6. Der Kunde stimmt dem Rechnungsversand auf elektronischem
Wege zu. Eine zu verwendende Emailadresse wird BlechCon
GmbH & Co. KG rechtzeitig mitgeteilt sofern diese von der bei
der Registrierung im BlechBoard benutzen Emailadresse
abweicht.

4. Lieferbedingungen

4.1. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen
wurden erfolgen die Lieferungen EXW auf Grundlage der
Incoterms 2020.
4.2. Kosten für Fracht, Verpackung und etwaige Expresszuschläge
werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
4.3. Die Einhaltung der auf der Auftragsbestätigung genannten
Liefertermine steht unter Vorbehalt, der rechtzeitigen und
mangelfreien Belieferung der Vorlieferanten der BlechCon
GmbH & Co. KG.
4.4. Die Lieferverpflichtung der BlechCon GmbH & Co. KG setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller
Verpflichtungen der aus der Vertragsbeziehung entstandenen
Verpflichtungen seitens des Kunden voraus. Dies beinhaltet
auch die rechtzeitige und vollständige Zusendung der
notwendigen Zeichnungen.
4.5. BlechCon GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit ein Lieferverzug auf einer von uns zu
vertretenden, vorsätzlich oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Die
Schadenersatzhaftung ist auf den unmittelbar zurechenbaren
Schaden begrenzt.


5. Höhere Gewalt

5.1. Sollten Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der BlechCon
GmbH & Co. KG eintreten (hierzu gehören Energie, Roh- oder
Hilfsstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und
Explosionsschäden, Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische
Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen sowie alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt), welche die Verfügbarkeit der
Ware in dem Maße beeinflusst, dass BlechCon GmbH & Co. KG
seine vertraglichen Verpflichtungen – unter anteiliger
Berücksichtigung anderer interner oder externer
Lieferverpflichtungen – nicht erfüllen kann, ist BlechCon GmbH
& Co. KG für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer
Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen
entbunden und nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu
beschaffen.
5.2. Die vorstehende Regelung gilt auch, soweit die Ereignisse und
Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für
BlechCon GmbH & Co. KG nachhaltig unwirtschaftlich machen
oder diese bei den jeweiligen Vorlieferanten vorliegen.
5.3. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist BlechCon GmbH & Co. KG berechtigt
vom Vertrag zurück zu treten.
5.4. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich
die Liefer- oder Leistungspflichten oder verschieben sich die
Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.


6. Gefahrenübergang

6.1. Der Kunde kann die Ware nach entsprechender Vereinbarung
am Produktionsstandort selbst abholen. In diesem Fall
entspricht der Liefertermin dem Bereitstellungstermin. Die
Ware wird ab dem Bereitstellungstermin für max. 4 Tage zur
Abholung bereitgestellt.
6.2. Ist Paragraf 6.1. erfüllt, geht die Gefahr des Verlusts oder
Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden
über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.


7. Mängelhaftung

7.1.
Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und
festgestellte Mängel unverzüglich innerhalb von max. 4 Tagen
nach Warenzugang BlechCon GmbH & Co. KG angezeigt hat.
7.2. Technisch zugelassene Änderungen in der Ausführung sowie
technisch zulässige Toleranzen in Beschaffenheit und Aussehen
der Ware stellen keinen Mangel dar.
7.3. Liegt ein Mangel vor, steht BlechCon GmbH & Co. KG das
Wahlrecht zur Mangelbeseitigung durch Nacherfüllung oder
Ersatzlieferung zu.
7.4. Betrifft der Mangel weniger als 5% der Gesamtmenge, so
erfolgt eine Ersatzlieferung nur dann, wenn die Verwendung
der übrigen Teile dadurch dem Kunden unzumutbar gemacht
wird. Ansonsten wird BlechCon GmbH & Co. KG eine
angemessene Reduzierung des Kaufpreises anbieten.


8. Gesamthaftung

8.1. BlechCon GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Bei Verletzungen nicht wesentlicher
Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.2. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz statt
Leistung zu, beschränkt sich die Haftung der BlechCon GmbH &
Co. KG auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens.
8.3. Die Haftung im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen oder bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln bleibt unberührt.
8.4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur ausgeschlossen. Insbesondere haftet BlechCon
GmbH & Co. KG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden, sowie Schäden, die nicht an der Ware
selbst entstanden sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1.
BlechCon GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der
Ware bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen
aus der betroffenen Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch für
alle zukünftigen Sendungen, auch wenn wir uns nicht
ausdrücklich hierauf beziehen.
9.2. Bei eintretendem Zahlungsverzug ist BlechCon GmbH & Co. KG
berechtigt, die Ware zurück zu fordern
und entsprechend zu verwerten.
9.3. Sollte die Ware einer Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt sein, hat der Kunde BlechCon GmbH & Co. KG
unverzüglich zu benachrichtigen. Für die entstehenden Kosten
im Rahmen einer Klage gemäß § 771 ZPO, gerichtlich- sowie
außergerichtlich, haftet der Kunde, sofern der Dritte hierzu
nicht in der Lage ist.
9.4. BlechCon GmbH & Co. KG behält weiterhin das Recht an der
Ware, auch wenn diese durch den Kunden weiterveräußert
wird. Der Kunde tritt in diesem Fall aber schon jetzt sämtliche
hieraus resultierenden Forderungen an BlechCon GmbH & Co.
KG ab, unabhängig davon ob die Ware ohne oder nach
Weiterverarbeitung veräußert wurde. BlechCon GmbH & Co.
KG nimmt diese Abtretung an.
9.5. Der Kunde ist auch nach Abtretung weiterhin zur Einziehung
der Forderungen berechtigt, wobei das Recht zur Einziehung
durch BlechCon GmbH & Co. KG hiervon unberührt bleibt.
Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ein Antrag auf ein
Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt werden oder
generell Zahlungseinstellung vorliegen, so verpflichtet sich der
Kunde gegenüber BlechCon GmbH & Co. KG die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, sowie alle
erforderlichen und zugehörigen Unterlagen auszuhändigen.


10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Handelsübliche Klauseln
sind nach den Incoterms 2020 auszulegen.
10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Geschäftssitz der BlechCon GmbH & Co. KG.