Kantenverrunden Richtlinien

Kantenverrunden Richtlinien

Bei thermischen Schneidverfahren wie dem Laser- oder Plasmaschneiden kann es material- und blechdickenabhängig zu Gratbildung an den Schnittkanten kommen. Diese Grate sind verfahrensbedingt und stellen keinen Qualitätsmangel dar, können jedoch je nach Einsatzzweck des Bauteils eine zusätzliche Nachbearbeitung erforderlich machen.

Wenn gratfreie Bauteile benötigt werden, bieten wir die gezielte Kantenverrundung als optionale Weiterverarbeitung an. Diese kann bequem im blechboard ausgewählt oder alternativ direkt bei der Bestellung angegeben werden.

Kantenverrunden Richtlinien

Technische Richtlinien für die Kantenverrundung

Für das Kantenverrunden gelten bei uns folgende technische Rahmenbedingungen:

Minimale Materialstärke: 1 mm

Maximale Bauteillänge oder -breite: 1500 mm

Maximales Gewicht pro Teil: 60 kg

Minimale Bauteilfläche: 0,0025 m² (entspricht 50 × 50 mm)

Diese Parameter stellen sicher, dass Bauteile prozesssicher bearbeitet werden können und eine gleichmäßige Verrundung der Schnittkanten erreicht wird.


Hinweis: Durch den Verrundungsprozess kann sich die Oberflächenbeschaffenheit des Bauteils verändern. Dies ist prozessbedingt und insbesondere bei Sicht- oder beschichtungsrelevanten Bauteilen zu berücksichtigen.

BlechCon –
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Um ein Angebot auf dem herkömmlichen Wege zu erhalten, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Dateien unter Angabe der erforderlichen Werkstoffe, Materialstärken und Stückzahlen. Jetzt komfortabel online kalkulieren und direkt bestellen.

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